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die organisation der kirche



Die katholische Kirche ist mit über 900 Millionen Menschen die größte Religionsgemeinschaft der Erde. Vor allem in Afrika und in Südamerika ist die Kirche ständig am wachsen. Der Name "katholisch" kommt aus dem Griechischen und bedeutet "über den ganzen Erdkreis". Erstmals wird dieses Wort vom Hl. Ignatius von Antiochia (gestorben vor 117) verwendet. Ab dem Konzil von Nicäa (325) ist es allgemein gebräuchlich. Geleitet wird die katholischen Kirche vom Papst, in Gemeinschaft mit den Bischöfen. Neben den römisch-katholischen Christen gehören aber auch noch andere Christen zur Kirche (griechisch-katholische, rumänisch-katholische, ...). Diese Kirchen unterscheiden sich lediglich durch ihre Tradition und ihre Liturgie von der römisch-katholischen Kirche.


Die Gesamtkirche

Der Papst und die Kurie

An der Spitze der Kirche steht der Papst. Er ist Nachfolger des Apostel Petrus, der von Jesus selbst den Auftrag bekommen hat, die Kirche zu leiten (vgl. Mt 16, 13-19 u. Joh 21, 15- 19). Daneben ist er der Bischof von Rom, Erzbischof der Kirchenprovinz Rom, Primas von Italien und Staatsoberhaupt des Vatikans. Selbst nennt sich der Papst oft "Servus Servorum Dei" - "Diener der Diener Gottes". Bei der Leitung der Kirche wird der Papst von der Kurie unterstützt, die aus mehreren Kongregationen (ähnlich wie Ministerien) besteht. Besonders wichtig ist z.B. das Staatssekrateriat, dem der Kardinal-Staatssekretär vorsteht. Er ist der Außenminister des Vatikans. Stirbt ein Papst, so wird innerhalb weniger Wochen ein Konklave einberufen, bei dem die Kardinäle einen neuen Papst wählen. Das Konklave wird in der Sixtinischen Kapelle abgehalten. Während dieser Zeit ist kein Kontakt mit der Außenwelt erlaubt. Diese strengen Vorschriften stammen aus Zeiten, in denen weltliche Mächte immer wieder versucht haben, ihren Einfluss bei der Papstwahl geltend zu machen. Zum Papst gewählt werden kann jeder, der auch die Bischofsweihe empfangen kann. Das Wappen des Papstes zeigt in Anlehnung an das Wort Christi "Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreiches geben" (Mt 16, 19a) immer die gekreuzten Schlüssel und die Tiara, die lange Zeit die liturgische Kopfbedeckung der Päpste war.

Die Kardinäle

Ursprünglich waren die Kardinäle die Pfarrer und Diakone von Rom und die Bischöfe der Nachbardiözesen. Diese Tradition wird bis heute dadurch erhalten, dass es drei Klassen von Kardinälen gibt (Kardinal-Bischöfe, Kardinal-Priester und Kardinal-Diakone) und jeder Kardinal eine so genannte Titeldiözese, -pfarrei, oder -diakonie bekommt. Diesem Titel steht er aber nicht in Wirklichkeit vor, sondern ist nur Schirmherr. Die Kardinäle sind die Berater des Papstes. Die verschiedenen Kongregationen und Ämter der Kurie werden von Kardinälen geleitet und Bischöfe aus aller Welt gehören dem Kardinalskollegium an. Während der "Sedisvakanz" (wenn der Papst gestorben ist) übernehmen die Kardinäle die Leitung der Kirche. Ein Kardinal wird vom Papst frei ernannt. Der Ernannte muss zumindest Priester sein und ist zum Bischof zu weihen. Bis zu seinem 80. Lebensjahr ist ein Kardinal zur Papstwahl berechtigt. Die Größe des Kardinalskollegium wurde immer wieder geändert. Momentan dürfen maximal 120 Kardinäle zur Papstwahl berechtigt sein.

Konzile und Bischofssynoden

Da der Papst die Gesamtkirche in Gemeinschaft mit den Bischöfen leitet, ist es notwendig, über wichtige Fragen gemeinsam zu beraten. Der Papst kann zu diesem Zwecke Konzile oder Bischofssynoden einberufen. Das Konzil ist eine Versammlung aller Bischöfe, Beschlüsse sind verbindlich. An einer Synode nehmen nur entsandte oder vom Papst ernannte Bischöfe teil. Sie hat nur beratende Funktion.


Die Teilkirchen

Die Diözese

Jeder Diözese steht ein Bischof vor. Eine Diözese ist meist ein klar definiertes Gebiet, jedoch gibt es auch Diözesen, denen ein definierter Personenkreis untersteht (z.B. Militärdiözese). Die Bischöfe sind die Nachfolger der Apostel und sind zu Priestern, Hirten und Lehrern bestellt. Dem Bischof, der normalerweise vom Papst ernannt wird, kommt daher die ganze Leitungsgewalt zu, die zur Ausübung seines Amtes erforderlich ist, ausgenommen dem, was höheren Autoritäten vorbehalten ist. Dem Bischof stehen mehrere Beratungsgremien zur Seite: das Domkapitel, der Pastoralrat und der Priesterrat. Ähnlich wie der Papst verfügt auch der Bischof über eine Diözesankurie, die ihn bei seiner Arbeit unterstützt. Ein wichtiges Amt hat der Generalvikar. Er ist der Stellvertreter des Bischofs.

Um große Diözesen besser zu verwalten, können sie in Viakiate geteilt werden. Die Erzdiözese Wien umfasst drei Vikariate: das Vikariat Wien-Stadt, das Vikariat unter dem Mannhartsberg und das Vikariat unter dem Wienerwald. Jedem dieser Vikariate steht als Stellvertreter des Bischofs ein Bischofsvikar vor.

Die Kirchenprovinz

Mehrere Diözesen sind immer zu einer Kirchenprovinz zusammen gefasst. Ihr steht ein Erzbischof (Metropolit) vor, der immer der Bischof der Erzdiözese der Kirchenprovinz ist. In den anderen Diözesen der Kirchenprovinz (sog. Suffraganbistümer) hat der Erzbischof über den Glauben und die Disziplin zu wachen und eventuelle Missstände der Kurie in Rom mitzuteilen. Sonst kommen dem Erzbischof in den Suffraganbistümern keine besonderen Rechte zu. In Österreich gibt es zwei Kirchenprovinzen: Wien und Salzburg.

Die Bischofskonferenz

Die Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der Bischöfe einer Nation oder eines bestimmten Gebietes. Ihr gehören alle Bischöfe (auch Weihbischöfe) des Konferenzgebietes an. Ihre Aufgabe ist es z.B. gemeinsames seelsorgliches Vorgehen zu beschließen.

Der Primas

Der Titel "Primas" hat heute, außer dem Ehrenvorrang, kaum mehr Bedeutung. Früher waren mehrere Kirchenprovinzen nochmals zusammen gefasst und unter die Leitung eines Primas gestellt worden, der als Legat (= Gesandter) des Papstes spezielle Rechte besaß. Auch wenn dieser Titel nicht mehr mit bestimmten Rechten verbunden ist, wird er von manchen Erzbischöfen bis heute geführt. So ist z.B. der Erzbischof von Warschau der Primas von Polen, der Erzbischof von Lyon der Primas von Gallien und der Erzbischof von Salzburg der "Primas Germaniae".
 

Teile der Diözese

Die Pfarre

Die Pfarre ist eine auf Dauer errichtete Gemeinschaft, der ein Seelsorger als Pfarrer vorsteht. Der Pfarrer wird vom Bischof ernannt. Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das den Pfarrer in pastoralen und finanziellen Belangen berät. Er wird alle fünf Jahre von den Gläubigen gewählt. Der Pfarrer ist für die Verkündigung des Glaubens und für die Spendung der Sakramente in seiner Pfarre verantwortlich.

Das Dekanat

Mehrere Pfarren eines Gebietes bilden ein Dekanat. Der Dechant ist ein von den Pfarrern gewählter und vom Bischof bestätigter Priester, der die Seelsorge im Dekanat zu koordinieren und Missstände dem Bischof zu melden hat.


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