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die organisation der kirche
Der Papst und die KurieAn der Spitze
der Kirche steht der Papst. Er ist Nachfolger des Apostel Petrus, der von Jesus
selbst den Auftrag bekommen hat, die Kirche zu leiten (vgl. Mt 16, 13-19 u. Joh
21, 15- 19). Daneben ist er der Bischof von Rom, Erzbischof der Kirchenprovinz
Rom, Primas von Italien und Staatsoberhaupt des Vatikans. Selbst nennt sich der
Papst oft "Servus Servorum Dei" - "Diener der Diener Gottes". Bei der
Leitung der Kirche wird der Papst von der Kurie unterstützt, die aus mehreren
Kongregationen (ähnlich wie Ministerien) besteht. Besonders wichtig ist z.B. das
Staatssekrateriat, dem der Kardinal-Staatssekretär vorsteht. Er ist der
Außenminister des Vatikans. Stirbt ein Papst, so wird innerhalb weniger Wochen
ein Konklave einberufen, bei dem die Kardinäle einen neuen Papst wählen. Das
Konklave wird in der Sixtinischen Kapelle abgehalten. Während dieser Zeit ist
kein Kontakt mit der Außenwelt erlaubt. Diese strengen Vorschriften stammen aus
Zeiten, in denen weltliche Mächte immer wieder versucht haben, ihren Einfluss bei
der Papstwahl geltend zu machen. Zum Papst gewählt werden kann jeder, der auch
die Bischofsweihe empfangen kann. Das Wappen des Papstes zeigt in Anlehnung an
das Wort Christi "Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreiches geben" (Mt
16, 19a) immer die gekreuzten Schlüssel und die Tiara, die lange Zeit die
liturgische Kopfbedeckung der Päpste war. Ursprünglich
waren die Kardinäle die Pfarrer und Diakone von Rom und die Bischöfe der
Nachbardiözesen. Diese Tradition wird bis heute dadurch erhalten, dass es drei
Klassen von Kardinälen gibt (Kardinal-Bischöfe, Kardinal-Priester und
Kardinal-Diakone) und jeder Kardinal eine so genannte Titeldiözese, -pfarrei,
oder -diakonie bekommt. Diesem Titel steht er aber nicht in Wirklichkeit vor,
sondern ist nur Schirmherr. Die Kardinäle sind die Berater des Papstes. Die
verschiedenen Kongregationen und Ämter der Kurie werden von Kardinälen geleitet
und Bischöfe aus aller Welt gehören dem Kardinalskollegium an. Während der "Sedisvakanz"
(wenn der Papst gestorben ist) übernehmen die Kardinäle die Leitung der Kirche.
Ein Kardinal wird vom Papst frei ernannt. Der Ernannte muss zumindest Priester
sein und ist zum Bischof zu weihen. Bis zu seinem 80. Lebensjahr ist ein
Kardinal zur Papstwahl berechtigt. Die Größe des Kardinalskollegium wurde immer
wieder geändert. Momentan dürfen maximal 120 Kardinäle zur Papstwahl berechtigt
sein. Da der Papst
die Gesamtkirche in Gemeinschaft mit den Bischöfen leitet, ist es notwendig,
über wichtige Fragen gemeinsam zu beraten. Der Papst kann zu diesem Zwecke
Konzile oder Bischofssynoden einberufen. Das Konzil ist eine Versammlung aller
Bischöfe, Beschlüsse sind verbindlich. An einer Synode nehmen nur entsandte oder
vom Papst ernannte Bischöfe teil. Sie hat nur beratende Funktion. Die DiözeseJeder Diözese
steht ein Bischof vor. Eine Diözese ist meist ein klar definiertes Gebiet,
jedoch gibt es auch Diözesen, denen ein definierter Personenkreis untersteht
(z.B. Militärdiözese). Die Bischöfe sind die Nachfolger der Apostel und sind zu
Priestern, Hirten und Lehrern bestellt. Dem Bischof, der normalerweise vom Papst
ernannt wird, kommt daher die ganze Leitungsgewalt zu, die zur Ausübung seines
Amtes erforderlich ist, ausgenommen dem, was höheren Autoritäten vorbehalten
ist. Dem Bischof stehen mehrere Beratungsgremien zur Seite: das Domkapitel, der
Pastoralrat und der Priesterrat. Ähnlich wie der Papst verfügt auch der Bischof
über eine Diözesankurie, die ihn bei seiner Arbeit unterstützt. Ein wichtiges
Amt hat der Generalvikar. Er ist der Stellvertreter des Bischofs. Mehrere Diözesen sind immer zu einer Kirchenprovinz zusammen gefasst. Ihr steht ein Erzbischof (Metropolit) vor, der immer der Bischof der Erzdiözese der Kirchenprovinz ist. In den anderen Diözesen der Kirchenprovinz (sog. Suffraganbistümer) hat der Erzbischof über den Glauben und die Disziplin zu wachen und eventuelle Missstände der Kurie in Rom mitzuteilen. Sonst kommen dem Erzbischof in den Suffraganbistümern keine besonderen Rechte zu. In Österreich gibt es zwei Kirchenprovinzen: Wien und Salzburg. Die BischofskonferenzDie Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der Bischöfe einer Nation oder eines bestimmten Gebietes. Ihr gehören alle Bischöfe (auch Weihbischöfe) des Konferenzgebietes an. Ihre Aufgabe ist es z.B. gemeinsames seelsorgliches Vorgehen zu beschließen. Der Primas
Der Titel "Primas" hat heute, außer dem
Ehrenvorrang, kaum mehr Bedeutung. Früher waren mehrere Kirchenprovinzen
nochmals zusammen gefasst und unter die Leitung eines Primas gestellt worden, der
als Legat (= Gesandter) des Papstes spezielle Rechte besaß. Auch wenn
dieser Titel nicht mehr mit bestimmten Rechten verbunden ist, wird er von
manchen Erzbischöfen bis heute geführt. So ist z.B. der Erzbischof von Warschau
der Primas von Polen, der Erzbischof von Lyon der Primas von Gallien und der
Erzbischof von Salzburg der "Primas Germaniae". Teile der DiözeseDie PfarreDie Pfarre ist eine auf Dauer errichtete Gemeinschaft, der ein Seelsorger als Pfarrer vorsteht. Der Pfarrer wird vom Bischof ernannt. Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das den Pfarrer in pastoralen und finanziellen Belangen berät. Er wird alle fünf Jahre von den Gläubigen gewählt. Der Pfarrer ist für die Verkündigung des Glaubens und für die Spendung der Sakramente in seiner Pfarre verantwortlich. Das DekanatMehrere Pfarren eines Gebietes bilden ein Dekanat. Der Dechant ist ein von den Pfarrern gewählter und vom Bischof bestätigter Priester, der die Seelsorge im Dekanat zu koordinieren und Missstände dem Bischof zu melden hat. |