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Am Aussehen eines Menschen erkennt man oft, wie es in seinem Inneren zugeht: Ob er traurig ist, fröhlich oder nachdenklich, ob er es eilig hat, ...
Beim Gottesdienst ist es genauso. Wer bewusst und aktiv mitfeiert, wird das auch durch seine Körperhaltung, durch Zeichen und Symbole ausdrücken. Wir Ministranten stehen dabei natürlich (leider?) im Blickpunkt der Gläubigen. Wir wirken sozusagen als Vorbilder. Viele Gottesdienstbesucher richten sich nach dem, was wir als Ministranten tun: Sie stehen gemeinsam mit uns auf, sie knien sich mit uns nieder, usw. Daher ist es wichtig, dass gerade wir wissen, was die verschiedenen Körperhaltungen und Handlungen bedeuten und wann man sie verwendet.
 

Das Stehen

Das Stehen ist seit jeher eine Haltung der Ehrerbietung und Wertschätzung. Vor Gott zu stehen galt und gilt als besondere Hochschätzung und Anerkennung der göttlichen Größe. Die Grundhaltung beim Gottesdienst und beim Beten ist das Stehen.

 

Das Knien

Das Knien ist Ausdruck der Demut, der Unwürdigkeit, aber auch der tiefen Ehrfurcht vor den göttlichen Geheimnissen. Daher sollen die Gläubigen zumindest bei der Wandlung der Hl. Messe und beim Eucharistischen Segen knien.
Eine besondere Form des Ausdrucks von tiefer Demut und Buße ist die so genannte "Prostratio". Dabei legt man sich mit dem Gesicht nach unten ganz auf den Boden. Sie wird in der Liturgie zu Beginn der Karfreitagsliturgie vom Priester und beim Empfang des Weihesakramentes von den Weihekandidaten gemacht.

Wir knien wenigsten

  • zur Wandlung

  • bei der Aussetzung des Allerheiligsten

 

Das Sitzen

Ursprünglich war das Sitzen eine mit der Würde des Gottesdienstes unvereinbare Haltung. Es war nur dem Bischof bei der Ausübung seines richterlichen Amtes erlaubt. Heute unterstreicht das Sitzen des Zelebranten bei gewissen liturgischen Handlungen sein Amt als Vorsteher des Gottesdienstes. Das Sitzen der Gläubigen unterstreicht jedoch höchstens die menschliche Schwachheit.

 

Die Handhaltung

  • Das Falten der Hände ist erst in germanischer Zeit üblich geworden. Es geht auf die Huldigungsform zurück, nach der der Lehensherr einem Untergeordneten sein Lehen symbolisch übergab. Die Handhaltung soll uns daran erinnern, daß auch wir von Gott Gnaden empfangen. So wie unsere Seele zum Himmel ausgerichtet ist, so weisen auch unsere Hände nach oben. Die gekreuzten Daumen erinnern uns beim Gebet immer wieder an das Kreuzesopfer Christi. Die ruhige Handhaltung soll auch an die Bereitschaft erinnern, den Gottesdienst bewusst mitzufeiern.

  • Das Verschränken der Hände ist Ausdruck der Gebetsbereitschaft und der Sammlung. Wer die Hände verschränkt, arbeitet nicht und kann sich daher voll auf den Gottesdienst konzentrieren.

  • Das Pochen an die Brust gilt als Zeichen des Schuldbewusstseins und der Reue, denn nach alter Auffassung galt das Herz als Sitz der Sünde.

  • Das Ausbreiten der Hände ist die älteste Form der Gebetsstellung. In früherer Zeit beteten alle Gläubigen in dieser Stellung. Sie erinnert an die Kreuzigung und soll den Beter so Christus näher bringen. Heute breitet nur noch der Priester die Hände beim Gebet aus.

  • Das Ausstrecken der Hände vor der Wandlung über die Opfergaben stammt von einem Brauch aus dem Alten Testament. Vor der Opferung des Opfertiers breitete man über ihm die Hände aus, um damit die Übertragung der Sünden auf das Tier anzudeuten. In der Hl. Messe überträgt der Priester unsere Sünden auf Christus, der sie durch seinen Tod am Kreuz gesühnt hat.

  • Die Handauflegung, wie z.B. bei der Firmung, deutet die Vermittlung der Gnade an. Sie wird bei der Spendung von verschiedenen Sakramenten verwendet.

 

 

Das Kreuzzeichen

Durch das Kreuzzeichen bekennen wir in kürzester Form den Glauben an Christus und an das vom Kreuz kommende Heil. Es war wohl schon von Anfang an als Symbol der Christen gebräuchlich.

  • Das große Kreuzzeichen (lateinisches Kreuzzeichen) soll bedeuten, daß wir die Botschaft Jesu mit dem Verstande begreifen (Stirn), im Herzen bewahren (Brust) und mit unserer Hände Arbeit (Schultern) umsetzen wollen.

  • Das kleine Kreuzzeichen soll bedeuten, dass wir die Botschaft Jesu mit dem Verstande begreifen (Stirn), verkünden (Mund) und im Herzen bewahren wollen.

  • Das Segenskreuzzeichen wird über den zu segnenden Personen oder Gegenständen gemacht.

 

Die Kniebeuge

Ursprünglich verpönt, da sie an die Verspottung Jesu durch die Soldaten erinnerte, galt sie bald als besonderer Ausdruck der Anbetung und wie das Knien als Zeichen der Demut.

Die Kniebeuge wird gemacht:

  • Beim Kommen und Verlassen des Gottesdienstes als Gruß zum Tabernakel hin, in dem das Allerheiligste verwahrt wird.
  • Beim Öffnen und Schließen des Tabernakels von der jeweiligen Person.

  • Vor dem Kreuz am Karfreitag und bei den Worten "Wir beten dich an Herr Jesus Christus und preisen dich, ...".
  • Am Hochfest der Geburt des Herrn und am Hochfest der Verkündigung des Herrn beim Credo zu den Worten "empfangen durch den Hl. Geist, geboren von der Jungfrau Maria, ...".

  • Zu Pfingsten beim Halleluja zu den Worten "Komm, Heiliger Geist, erfülle die Herzen deiner Gläubigen, ...".

 

Die Verneigung

So wie die Kniebeuge ist auch die Verneigung ein Zeichen der Demut aber auch Ehrenbezeigung. Wir unterscheiden

  • die große Verneigung - Inclinatio profunda (profunda = in die Tiefe);

  • die kleine Verneigung - Inclinatio capitis (capitis = des Kopfes).

Die große Verneigung wird gemacht

  1. am Ende jeder Meßfeier zum Altar hin, wenn der Zelebrant diesen durch Kuß verehrt;

  2. beim Altarkuß des Zelebranten zu Beginn eines Gottesdienstes, sofern man selbst vor dem Altar steht.

Die kleine Verneigung wird bei der Handreichung von liturgischen Gegenständen an den Zelebranten oder Diakon gemacht (dazu zählt auch das Beräuchern mit Weihrauch).

 

Der liturgische Kuss

So wie im täglichen Leben gilt auch der Liturgie der Kuss als Zeichen der Zuneigung und Verehrung. So soll der Kuss die Liebe zu Christus und seinem Evangelium ausdrücken, wenn der Priester den Altar oder das Evangeliar küsst.
Außer bei den oben genannten Anlässen wird ein Kuss durch Umarmung auch beim Friedensgruß der Hl. Messe und bei der Spendung des Weihesakramentes angedeutet.
 

AUSNAHMEN!

Wer liturgische Gegenstände trägt, der kann nur stehen, damit gehen oder, sofern es sich nicht um Vortragskreuz, Bischofsstab oder Bischofsmütze handelt, knien. Ansonsten sind keine anderen liturgischen Haltungen zulässig.


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