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entwicklung der liturgie


 

Die Liturgie im Neuen Testament

Im Neuen Testament finden wir keine detaillierte Darstellung des urchristlichen Gottesdienstes. Für die liturgischen Feiern begegnen uns die Begriffe "zusammenkommen" und "sich versammeln". Erster Versammlungsort in Jerusalem war der Tempel, wo man gemeinsam mit der jüdischen Tempelgemeinde an den traditionellen Gebeten teilnahm. Erst im Laufe der Zeit gewannen, durch die Distanzierung der Christen vom Judentum, die Versammlungen in Privathäusern zunehmende Bedeutung.
Eine feste Ordnung in der Liturgie lässt sich in der Frühzeit nicht erkennen. Die Apostelgeschichte nennt Brotbrechen und Mahlhalten, Lobpreisung und Bittgebet als gottesdienstliche Elemente. Alle Gemeindemitglieder waren an der Feier beteiligt: "Wenn ihr zusammenkommt, trägt jeder etwas bei: einer einen Psalm, ein anderer eine Lehre, der dritte eine Offenbarung; einer redet in Zungen, und ein anderer deutet es" (1 Kor 14, 26). Vor allem ist große Freiheit und Vielfalt in der Gestaltung erkennbar. Als Kriterium für die rechte Form des Gottesdienstes gilt das Wort des Apostels Paulus: "Alles geschehe so, dass es aufbaut!" (1 Kor 14, 26)
Mit fortschreitender Zeit und dem Auftreten von Irrlehrern wuchs gegen Ende des ersten Jahrhunderts die Sorge um den rechten Gottesdienst. Langsam entstanden rechtliche Normen.
 

Das 2. und 3. Jahrhundert

In dieser Zeit begann eine bedeutsame und vielfältige Entfaltung der liturgischen Formen. Es wurden Texte zusammengestellt und die Abläufe der gottesdienstlichen Versammlungen aufgezeichnet.
Zwischen 80 und 130 n. Chr. entstand die so genannte "Zwölfapostellehre", die Aufschlüsse über die Praxis der Taufspendung, über die Feier der Eucharistie und Agape und über die Fasten- und Bußdisziplin gibt.
Wertvolle Aufschlüsse über den Gottesdienst um das Jahr 150 vermitteln uns auch die Schriften des Märtyrers Justin. Neben Ausführungen über die Taufe überlieferte er auch Texte über den eucharistischen Gottesdienst.
Um das Jahr 250 stellte der römische Priester Hippolyt erstmals liturgische Texte im genauen Wortlaut zusammen. Unter ihnen befindet sich auch ein "eucharistisches Hochgebet", das (mit einigen Veränderungen) dem 2. Hochgebet im heutigen Messbuch entspricht.
 

Die Liturgie im 4. bis 6. Jahrhundert

Die Situation der Christen änderte sich grundlegend mit dem Aufstieg Kaiser Konstantins, der 313 mit dem Toleranzedikt von Mailand das Christentum mit den heidnischen Religionen gleichberechtigte. Im Jahr 380 erhoben es die Kaiser Gratian und Theodosius sogar zur Staatsreligion. Der damals einsetzende Zustrom der Massen brachte große Probleme mit sich. Die Ortskirchen waren gezwungen, gewachsene Gottesdienstformen den neuen Verhältnissen anzupassen. Es entstanden regional unterschiedliche Traditionen, so genannte "Liturgiefamilien". Diese Vielfalt wurde aber nie als störend empfunden. Die vielen unterschiedlichen Traditionen lassen sich in zwei großen Blöcken zusammenfassen: die Liturgie der Ostkirche und die der Westkirche. Wir wollen uns hier aber nur der Entwicklung der westkirchlichen, abendländischen Liturgie widmen.
 

Die Liturgie im Mittelalter

Die Liturgie des Abendlandes wird auch als "römische Liturgie" bezeichnet. Ursprünglich war die römische Liturgie die Liturgie der Stadt Rom, also eine unter vielen. Im Laufe des 7. Jahrhunderts begann ein langer Verschmelzungsprozess zwischen römischer und gallisch-fränkischer Liturgie. Ein Grund dafür war das Entstehen des "heiligen römischen Reiches deutscher Nation", das sich bis nach Italien ausdehnte. Jenseits der Alpen wurde da und dort nun die Liturgie Roms übernommen, bis Karl der Große die Verwendung der römischen Liturgie gesetzlich vorschrieb. Was allerdings über die Alpen gelangte, waren vor allem Sammlungen von liturgischen Texten, aber keine "Regieanweisungen". Unter diesen Voraussetzungen verbanden sich bis zum 10. Jahrhundert die Texte der römischen Liturgie mit der gallisch-fränkisch-germanischen Tradition. In Rom herrschte zu dieser Zeit das Chaos. Kämpfe unter den Adeligen waren an der Tagesordnung, selbst der Papst war seines Lebens nicht mehr sicher. Auch im Bereich der Liturgie hatten sich gravierende Missstände eingeschlichen und man suchte nach einem Ausweg aus dieser Situation. So geschah es, dass, als Kaiser Otto I. in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts nach Rom kam, die liturgischen Bücher, die er mitbrachte, in Rom bereitwillig übernommen wurden. Diese Liturgie setzte sich nun von Rom aus bis zum 13. Jahrhundert mit wenigen Ausnahmen im ganzen Abendland durch. Was damals also als "römische Liturgie" ihren Siegeszug antrat, war in Wirklichkeit eine römisch-germanische Mischliturgie.
 

Das Konzil von Trient

Mit der Zeit entstanden aber nun Tendenzen, die vor allem den Gemeinschaftscharakter der Liturgie immer stärker in den Hintergrund treten ließen. So zum Beispiel setzte sich durch, dass der Priester die Messe mit dem Rücken zum Volk feierte. Oder die Praxis der "Privatmesse", die der Priester nur alleine feierte. Auch trennte man vielerorts den Altarraum durch eine Wand (Lettner) vom Rest der Kirche ab und nahm den Gläubigen so die Möglichkeit, aktiv am Gottesdienst teilzunehmen. Angesichts dieser Missstände und der Herausforderung durch die Reformation berief man das Konzil von Trient (1545 - 1563) ein. Die krassesten Mängel konnte dieses Konzil zwar durch die Herausgabe neuer liturgischer Bücher beseitigen, eine durchgreifende Reform der Liturgie fand aber nicht statt. Stattdessen wurde eine einheitliche Liturgie für die gesamte Westkirche vorgeschrieben, die für das einfache Volk weiterhin weitgehend unverständlich blieb. Aber nicht nur die Herausgabe neuer liturgischer Bücher wurde in Angriff genommen. Im Jahre 1588 gründete man außerdem die Ritenkongregation, ein päpstliches Amt für alle Fragen der Liturgie. Diese Kongregation ist bis heute für die Erstellung und Genehmigung liturgischer Bücher zuständig.
 

Das 20. Jahrhundert

Zu Beginn dieses Jahrhunderts wurden viele Reformbestrebungen als Gefährdung des rechten Glaubens gesehen. Ein besonderes Anliegen der Reformer war die Einführung der Landessprache bei den liturgischen Feiern. Doch erst unter Papst Pius XII. (1939-1958) begann eine langsame Liturgieerneuerung. Das Zweite Vatikanische Konzil, das Papst Johannes XXIII. Anfang der 60er Jahre einberief, brachte dann die tief greifende Reform. Im Dezember 1963 wurde die Konstitution über die Liturgie als erstes Konzilsergebnis verabschiedet.

Folgende wichtige Neuerungen, brachte das Zweite Vatikanische Konzil:

  • der hohe Stellenwert der Liturgie im christlichen Leben wurde besonders betont;
  • die Wichtigkeit der aktiven Mitfeier bei der Liturgie;
  • der "Volksaltar" wird wieder eingeführt und die Priester feiern die Heilige Messe wieder mit dem Gesicht zum Volk;
  • die Mehrung der biblischen Lesungen (bisher war nur eine Lesung neben dem Evangelium gebräuchlich);
  • eine Vereinfachung und größere Durchschaubarkeit der liturgischen Handlungen;
  • die Neuauflage sämtlicher liturgischen Bücher und Texte;
  • die Verwendung der Volkssprache in der Liturgie wurde gestattet;
  • die Liturgie kann nun an die Eigenheiten der verschiedenen Völker angepaßt werden.

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