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Die Liturgie im
Neuen Testament
Im
Neuen Testament finden wir keine detaillierte Darstellung des
urchristlichen Gottesdienstes. Für die liturgischen Feiern begegnen uns
die Begriffe "zusammenkommen" und "sich versammeln". Erster
Versammlungsort in Jerusalem war der Tempel, wo man gemeinsam mit der
jüdischen Tempelgemeinde an den traditionellen Gebeten teilnahm. Erst im
Laufe der Zeit gewannen, durch die Distanzierung der Christen vom
Judentum, die Versammlungen in Privathäusern zunehmende Bedeutung.
Eine feste Ordnung in der Liturgie lässt sich in der Frühzeit nicht
erkennen. Die Apostelgeschichte nennt Brotbrechen und Mahlhalten,
Lobpreisung und Bittgebet als gottesdienstliche Elemente. Alle
Gemeindemitglieder waren an der Feier beteiligt: "Wenn ihr
zusammenkommt, trägt jeder etwas bei: einer einen Psalm, ein anderer
eine Lehre, der dritte eine Offenbarung; einer redet in Zungen, und ein
anderer deutet es" (1 Kor 14, 26). Vor allem ist große Freiheit und
Vielfalt in der Gestaltung erkennbar. Als Kriterium für die rechte Form
des Gottesdienstes gilt das Wort des Apostels Paulus: "Alles geschehe
so, dass es aufbaut!" (1 Kor 14, 26)
Mit fortschreitender Zeit und dem Auftreten von Irrlehrern wuchs gegen
Ende des ersten Jahrhunderts die Sorge um den rechten Gottesdienst.
Langsam entstanden rechtliche Normen.
Das 2. und 3.
Jahrhundert
In
dieser Zeit begann eine bedeutsame und vielfältige Entfaltung der
liturgischen Formen. Es wurden Texte zusammengestellt und die Abläufe
der gottesdienstlichen Versammlungen aufgezeichnet.
Zwischen 80 und 130 n. Chr. entstand die so genannte
"Zwölfapostellehre", die Aufschlüsse über die Praxis der Taufspendung,
über die Feier der Eucharistie und Agape und über die Fasten- und
Bußdisziplin gibt.
Wertvolle Aufschlüsse über den Gottesdienst um das Jahr 150 vermitteln
uns auch die Schriften des Märtyrers Justin. Neben Ausführungen über die
Taufe überlieferte er auch Texte über den eucharistischen Gottesdienst.
Um das Jahr 250 stellte der römische Priester Hippolyt erstmals
liturgische Texte im genauen Wortlaut zusammen. Unter ihnen befindet
sich auch ein "eucharistisches Hochgebet", das (mit einigen
Veränderungen) dem 2. Hochgebet im heutigen Messbuch entspricht.
Die Liturgie im 4.
bis 6. Jahrhundert
Die
Situation der Christen änderte sich grundlegend mit dem Aufstieg Kaiser
Konstantins, der 313 mit dem Toleranzedikt von Mailand das Christentum
mit den heidnischen Religionen gleichberechtigte. Im Jahr 380 erhoben es
die Kaiser Gratian und Theodosius sogar zur Staatsreligion. Der damals
einsetzende Zustrom der Massen brachte große Probleme mit sich. Die
Ortskirchen waren gezwungen, gewachsene Gottesdienstformen den neuen
Verhältnissen anzupassen. Es entstanden regional unterschiedliche
Traditionen, so genannte "Liturgiefamilien". Diese Vielfalt wurde aber
nie als störend empfunden. Die vielen unterschiedlichen Traditionen
lassen sich in zwei großen Blöcken zusammenfassen: die Liturgie der
Ostkirche und die der Westkirche. Wir wollen uns hier aber nur der
Entwicklung der westkirchlichen, abendländischen Liturgie widmen.
Die Liturgie im
Mittelalter
Die
Liturgie des Abendlandes wird auch als "römische Liturgie" bezeichnet.
Ursprünglich war die römische Liturgie die Liturgie der Stadt Rom, also
eine unter vielen. Im Laufe des 7. Jahrhunderts begann ein langer
Verschmelzungsprozess zwischen römischer und gallisch-fränkischer
Liturgie. Ein Grund dafür war das Entstehen des "heiligen römischen
Reiches deutscher Nation", das sich bis nach Italien ausdehnte. Jenseits
der Alpen wurde da und dort nun die Liturgie Roms übernommen, bis Karl
der Große die Verwendung der römischen Liturgie gesetzlich vorschrieb.
Was allerdings über die Alpen gelangte, waren vor allem Sammlungen von
liturgischen Texten, aber keine "Regieanweisungen". Unter diesen
Voraussetzungen verbanden sich bis zum 10. Jahrhundert die Texte der
römischen Liturgie mit der gallisch-fränkisch-germanischen Tradition. In
Rom herrschte zu dieser Zeit das Chaos. Kämpfe unter den Adeligen waren
an der Tagesordnung, selbst der Papst war seines Lebens nicht mehr
sicher. Auch im Bereich der Liturgie hatten sich gravierende Missstände
eingeschlichen und man suchte nach einem Ausweg aus dieser Situation. So
geschah es, dass, als Kaiser Otto I. in der zweiten Hälfte des 10.
Jahrhunderts nach Rom kam, die liturgischen Bücher, die er mitbrachte,
in Rom bereitwillig übernommen wurden. Diese Liturgie setzte sich nun
von Rom aus bis zum 13. Jahrhundert mit wenigen Ausnahmen im ganzen
Abendland durch. Was damals also als "römische Liturgie" ihren Siegeszug
antrat, war in Wirklichkeit eine römisch-germanische Mischliturgie.
Das Konzil von
Trient
Mit der Zeit entstanden
aber nun Tendenzen, die vor allem den Gemeinschaftscharakter der
Liturgie immer stärker in den Hintergrund treten ließen. So zum Beispiel
setzte sich durch, dass der Priester die Messe mit dem Rücken zum Volk
feierte. Oder die Praxis der "Privatmesse", die der Priester nur alleine
feierte. Auch trennte man vielerorts den Altarraum durch eine Wand
(Lettner) vom Rest der Kirche ab und nahm den Gläubigen so die
Möglichkeit, aktiv am Gottesdienst teilzunehmen. Angesichts dieser
Missstände und der Herausforderung durch die Reformation berief man das
Konzil von Trient (1545 - 1563) ein. Die krassesten Mängel konnte dieses
Konzil zwar durch die Herausgabe neuer liturgischer Bücher beseitigen,
eine durchgreifende Reform der Liturgie fand aber nicht statt.
Stattdessen wurde eine einheitliche Liturgie für die gesamte Westkirche
vorgeschrieben, die für das einfache Volk weiterhin weitgehend
unverständlich blieb. Aber nicht nur die Herausgabe neuer liturgischer
Bücher wurde in Angriff genommen. Im Jahre 1588 gründete man außerdem
die Ritenkongregation, ein päpstliches Amt für alle Fragen der Liturgie.
Diese Kongregation ist bis heute für die Erstellung und Genehmigung
liturgischer Bücher zuständig.
Das 20. Jahrhundert
Zu
Beginn dieses Jahrhunderts wurden viele Reformbestrebungen als
Gefährdung des rechten Glaubens gesehen. Ein besonderes Anliegen der
Reformer war die Einführung der Landessprache bei den liturgischen
Feiern. Doch erst unter Papst Pius XII. (1939-1958) begann eine langsame
Liturgieerneuerung. Das Zweite Vatikanische Konzil, das Papst Johannes
XXIII. Anfang der 60er Jahre einberief, brachte dann die tief greifende
Reform. Im Dezember 1963 wurde die Konstitution über die Liturgie als
erstes Konzilsergebnis verabschiedet.
Folgende wichtige Neuerungen, brachte das Zweite Vatikanische Konzil:
-
der hohe Stellenwert der Liturgie im christlichen
Leben wurde besonders betont;
-
die Wichtigkeit der aktiven Mitfeier bei der
Liturgie;
-
der "Volksaltar" wird wieder eingeführt und die
Priester feiern die Heilige Messe wieder mit dem Gesicht zum Volk;
-
die Mehrung der biblischen Lesungen (bisher war nur
eine Lesung neben dem Evangelium gebräuchlich);
-
eine Vereinfachung und größere Durchschaubarkeit der
liturgischen Handlungen;
-
die Neuauflage sämtlicher liturgischen Bücher und
Texte;
-
die Verwendung der Volkssprache in der Liturgie wurde
gestattet;
-
die Liturgie kann nun an die Eigenheiten der
verschiedenen Völker angepaßt werden.
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